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Todesfall – Bestattungsvorsorge entlastet Abschiednehmen – Ein Todesfall ist eingetreten

Verliert man einen geliebten Menschen, so hinterlässt dies oft eine schmerzvolle Leere, welche mit starken Emotionen verbunden ist.

Schockzustand und Trauer Todesfall

Wichtige Formalitäten

Jeder Mensch hinterlässt durch seinen Tod eine schmerzhafte Lücke, die bei nahe stehenden Menschen starke Emotionen auslöst.  Trotz des Unfassbaren müssen die Betroffenen „funktionieren“ und viele Dinge zügig erledigen. Bis zur Bestattung bleiben im Trauerfall  oft nur wenige Tage für eine Fülle von Aufgaben. Lassen Sie sich dabei so gut wie möglich von Bestatter, Notar und Rechtsberater oder auch Freunden unterstützen, damit Ihnen mehr Zeit für den persönlichen Abschied bis zur Bestattung bleibt. Um Ihnen in diesen schwierigen Tagen beizustehen, haben wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Schritte aufgelistet, die im Todesfall auf Sie zukommen.

Dies sollten Sie sofort erledigen

  • Ist der Todesfall zu Hause eingetreten, verständigen Sie zunächst einen Arzt zur Ausstellung des Totenscheins. Bei Versterben in einem Krankenhaus oder Pflegeheim wird von der Verwaltung eine schriftliche Sterbefall-Anzeige ausgestellt.
  • Informieren Sie die nächsten Angehörigen.
  • Danach rufen Sie einen Bestatter an, der Ihnen bei den nächsten Schritten unterstützend zur Seite steht. Falls Sie keinen Bestatter kennen, greifen Sie auf Empfehlungen zurück. Falls der Verstorbene selbst eine Vorsorge für den Todesfall getroffen hat, finden Sie die Adresse des gewünschten Bestatters in den Unterlagen. Der Bestatter übernimmt die Überführung des Verstorbenen.

Am Folgetag

  • Falls der Verstorbene einer Religionsgemeinschaft angehörte, informieren Sie einen Priester oder Vertreter der betreffenden religiösen Gemeinde.
  • Gleich danach informieren Sie weitere Angehörige, Freunde und Arbeitgeber.
  • Zusammen mit dem Bestatter organisieren Sie die Bestattung. Lassen Sie hier eigene Ideen und Vorstellungen einfließen, um dem Verstorbenen eine würdige Trauerfeier zu bereiten. Denkbar wären beispielsweise das Abspielen eines Lieblingslieds des Verstorbenen oder besonderer Blumenschmuck.
  • Eine Sterbeurkunde muss spätestens 1 Tag nach dem Todesfall beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Lassen Sie sich am besten mehrere Exemplare der Sterbeurkunde ausstellen, Sie benötigen diese später bei den Behörden. Bei einigen Aufgaben leistet Ihr Bestatter Unterstützung, fragen Sie nach. Folgende Dokumente des Verstorbenen werden benötigt:
    • Totenschein
    • Personalausweis
    • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
    • Heiratsurkunde oder Scheidungsurkunde
    • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Melden Sie den Verstorbenen bei der zuständigen Meldestelle ab

In den darauffolgenden Tagen

  • Informieren Sie sich über eine mögliche Lebensversicherung des Verstorbenen und melden dieser schnellstmöglich den Todesfall. Bitte beachten Sie, dass die Fristen bei den meisten Versicherungen sehr kurz sind. Als Bezugsberechtigte benötigen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde.
  • Für folgende wichtige Finanzangelegenheiten benötigen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde. Auch hier steht Ihnen der Bestatter Ihres Vertrauens hilfreich zur Seite. Im Todesfall sind Kreditinstitute übrigens dazu angehalten, sämtliche Konten des Verstorbenen zu sperren. Auch eine Bankvollmacht ist dann nicht mehr gültig, es sei denn, sie erstreckt sich über den Todesfall hinaus.
    • Als Witwe oder Witwer sollten Sie zunächst eine Vorschusszahlung aus der laufenden Rente beantragen.
    • Bei Krankenkasse und Versicherungen stellen Sie Anträge für Sterbegelder und Beihilfen stellen.
    • Häufig werden Kontoauflösungen nötig. Das ist nur möglich gegen Vorlage eines Erbscheins.
    • In manchen Fällen muss noch eine ausstehende Steuererklärung für den Verstorbenen angefertigt werden.
  • Bei komplexen Sachlagen sollte ein Notar, Rechtsberater oder Steuerberater eingeschaltet werden.
  • Ist ein Testament vorhanden, dann veranlassen Sie die Testamentseröffnung beim zuständigen Amtsgericht oder Notar. Sollte das Testament nicht beim Amtsgericht hinterlegt sein, lassen Sie eine beglaubigte Abschrift machen und geben das Testament beim Amtsgericht ab.
  • Für fast alle finanziellen und verwaltungstechnischen Angelegenheiten wird ein Erbschein benötigt. Den Erbschein beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht. Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis und eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde. Für den Erbschein müssen Sie eine Auflistung aller Vermögenswerte einreichen: Diese Aufstellung umfasst Bargeld-Beträge, Bankkonten, Schmuckstücke und Immobilien, abzüglich der Bestattungskosten, wie z.B. Ausgaben für Trauerkleidung, etc. …
  • Je nach Situation müssen im Folgenden Telefon, Versicherungen, Mitgliedschaften und Abonnements gekündigt oder auf eine andere Person umgestellt werden. Falls der Verstorbene allein lebte, denken Sie auch an die Wohnungskündigung.